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Rückgaberecht

VALTEC spol. s r. o.
Lieskovská cesta 13, 962 21 Lieskovec, ID-Nr.: 36 628 484
Eintragung im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung: Sro, Einlage Nr.: 9516/S
(nachstehend „VALTEC“ genannt)

Allgemeine Bestimmungen

1.    Dieses Reklamationsverfahren regelt die Art und Weise, den Ort der Reklamation, das Verfahren zur Lösung von Reklamationen und die Art und Weise der Garantiereparaturen im Falle eines Mangels der Ware oder Dienstleistung. Es gilt für Waren und Dienstleistungen, die von VALTEC als Verkäufer an Verbraucher oder Partner verkauft werden. Die in diesem Reklamationsverfahren verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VALTEC definiert sind. Reklamationen werden in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reklamationsverfahren und den folgenden Regelungen behandelt:

a.    Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Zivilgesetzbuch
b.    Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch
c.    Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz,
d.    Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten
e.    Allgemeine Geschäftsbedingungen von VALTEC.

2.    Der Verbraucher hat sich vor dem Kauf der Waren oder Dienstleistungen mit den Garantie- und Reklamationsbedingungen vertraut gemacht und sein Einverständnis mit diesen bestätigt.
3.    Reklamationen werden während der Öffnungszeiten der VALTEC-Zentrale im Geschäft zwischen 07:30 und 16:00 Uhr oder durch Einsendung der Ware an die Adresse von VALTEC bearbeitet.
4.    Kontaktangaben VALTEC

VALTEC spol. s r.o., Lieskovská cesta 13, 962 21 Lieskovec
E-Mail: info@valtec.de
Telefon: +421 918 760 086

1.    GEWÄHRLEISTUNGSFRIST UND FRISTEN FÜR DIE GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN

1.    Der Verbraucher hat das Recht, seine Ansprüche während eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Kauf der Ware geltend zu machen, es sei denn, auf der Ware oder im Garantieschein ist ein anderer Zeitraum angegeben.
2.    Als Datum der Reklamation gilt das Datum, an dem die reklamierte Ware zusammen mit allen relevanten Dokumenten an VALTEC geliefert wurde.

2.    WAREN, DIE NICHT DER GARANTIEREPARATUR UNTERLIEGEN

1.    Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware nur bestimmungsgemäß, entsprechend der Gebrauchsanweisung und unter Beachtung allgemein bekannter Regeln und Verfahren zu verwenden.
2.    Die Garantie gilt nur für Mängel, die nicht vom Verbraucher verursacht wurden, d. h. für Mängel, die auf fehlerhaftes Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die insbesondere verursacht werden durch:

a.    unsachgemäße Handhabung und Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung (Überlastung, Sturz, Anheben am Netzkabel, ...)
b.    Abnutzung durch normalen Gebrauch (Kohlen, Lager, Netzkabel)
c.    Vernachlässigung der notwendigen Wartung, Pflege und Reinigung des Produkts
d.    unsachgemäße Wartung (bei Arbeiten in staubiger Umgebung, nicht ausblasen z.B. mit Druckluft)
e.    Beschädigung durch Fremdkörper (z. B. Sand, Kieselsteine)
f.    Manipulationen durch eine nicht autorisierte Person
g.    Verwendung von ungeeigneten Ersatzteilen
h.    Naturkatastrophen (Regen, Eis, Schnee, Überschwemmung, ...)
i.    Verwendung von Werkzeugen für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt sind
j.    offensichtliche Überlastung des Werkzeugs durch ständiges Überschreiten der oberen Leistungsgrenze des Werkzeugs (Werkzeuge für den Hausgebrauch werden für professionelle Zwecke verwendet)
k.    durch Unachtsamkeit (durch Anschluss an das falsche Netz)
l.    Verwendung von Treibstoff mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum
m.    Überhitzung durch Verschmutzung der Lüfterhaube.

3.    WIE MAN EINEN ANSPRUCH GELTEND MACHT

1.    Hat der Verbraucher eine Reklamation, so ist VALTEC verpflichtet, die Reklamation ordnungsgemäß zu prüfen und unverzüglich, in komplizierteren Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen, über ihre Behandlung zu entscheiden. Diese Frist beinhaltet nicht die Zeit, die für eine professionelle Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Lieferung des Produkts mit allen Einzelheiten an VALTEC. Bei der Geltendmachung eines Anspruchs ist der Verbraucher verpflichtet, Folgendes vorzulegen: a. eine Kopie des Kaufbelegs (Quittung oder Rechnung) b. die Garantiekarte.

2.    VALTEC stellt eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Reklamation mit einer Beschreibung des behaupteten Mangels des Produkts aus (im Folgenden auch „Reklamationsschreiben“ genannt).

3.    Für eine ordnungsgemäße Beurteilung der Reklamation ist es erforderlich, dass das reklamierte Produkt vollständig (einschließlich des mitgelieferten Zubehörs) und gereinigt ist.

4.    Wenn es sich um einen Mangel handelt, der behoben werden kann, hat der Verbraucher das Recht, ihn kostenlos, ordnungsgemäß und rechtzeitig beheben zu lassen. VALTEC kann das nicht reparierbare Produkt durch ein neues Produkt gleichen Typs und gleicher technischer Parameter ersetzen. Handelt es sich um ein älteres Produkt, das nicht mehr auf dem Markt erhältlich ist, so wird es durch ein adäquates Ersatzprodukt ersetzt, dessen technische Parameter das nicht reparable Produkt vollständig ersetzen.

5.    Die Reklamation gilt ab dem Zeitpunkt als erledigt, zu dem dem Verbraucher die Art und Weise der Erledigung der Reklamation mitgeteilt wurde. Der Verbraucher wird per E-Mail über die Art und Weise der Erledigung der Reklamation informiert. Für den Fall, dass der Verbraucher falsche Kontaktdaten angibt und es aus diesem Grund nicht möglich ist, den Verbraucher über die Art und Weise der Erledigung der Reklamation zu informieren, gilt die Reklamation auf der Grundlage der schriftlichen Mitteilung über die Erledigung der Reklamation per E-Mail am dritten Tag nach Erhalt der E-Mail als erledigt.

6.    Bei der Abholung der Ware ist der Verbraucher verpflichtet, eine Kopie des bei der Reklamation ausgestellten Reklamationsschreibens vorzulegen.

7.    Stellt sich heraus, dass die beanstandete Ware nicht mangelhaft ist oder die Kriterien für einen Garantieanspruch nicht erfüllt, wird die Reklamation als unberechtigt angesehen und die beanstandete Ware an den Verbraucher zurückgegeben. VALTEC behält sich gegenüber dem Verbraucher das Recht vor, die Erstattung der im Zusammenhang mit der unberechtigten Reklamation entstandenen Kosten (Transportkosten, Kosten der Mängelfeststellung) zu verlangen. VALTEC steht ein Zurückbehaltungsrecht bei nicht beglichenen Forderungen zu (§ 151 BGB).

8.    Wenn der Verbraucher die beglichene Forderung nicht innerhalb der festgelegten Frist (innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation) übernimmt, kann VALTEC dem Verbraucher für einen Zeitraum von 6 Monaten eine Lagergebühr von EUR 1,- für jeden Tag des Verzugs in Rechnung stellen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich VALTEC das Recht vor, die Ware zu veräußern.

9.    ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG Informationen zur alternativen Streitbeilegung sind in Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.

10.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN Informationen über die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie zu finden. Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

HERUNTERLADBARE DOKUMENTE: